BSG, Urteil vom 26.06.1986 - 7 RAr 44/84
Das staatliche Kindergeld ist nicht als Einkommen des unterhaltspflichtigen Bezugsberechtigten anzusehen, denn es dient nicht
seiner Entlastung, sondern der Besserstellung der Familie, in welcher das Kind dauernd lebt.
Fundstellen: FamRZ 1987, 274
, LSK-FamR/Hannemann, § 1606
BGB LS 50