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BSG, Urteil vom 14.12.2006 - 1 KR 11/06
Berechnung des Krankengeldes bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen
Bei freiwillig versicherten hauptberuflich Selbstständigen ist für die Berechnung des Krankengeldes im Sinne einer widerlegbaren Vermutung ein Regelentgelt zu Grunde zu legen, das dem Betrag entspricht, aus dem zuletzt vor Eintritt der AU Beiträge entrichtet worden sind. Hat der Versicherte vor Beginn einer Arbeitsunfähigkeit im Unternehmen hauptberuflich persönlich mitgearbeitet und entfällt diese Mitarbeit nunmehr auf Grund der Arbeitsunfähigkeit, so ist für diese Zeit regelmäßig und ohne dass es weiterer Ermittlungen bedarf von einem vollständigen Verlust des Arbeitseinkommens auszugehen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Fundstellen: AuR 2007, 107, BSGE 98, 43
Normenkette:
SGB V § 47 Abs. 1 § 47 Abs. 4 S. 2 § 49 Abs. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg 24. Senat - L 24 KR 3/05 - 16.03.2006 , SG Potsdam 01.12.2004 S 3 KR 43/03

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