Gericht
Sozialgerichtsbarkeit (38838)
Verfassungsgerichtsbarkeit (83)
Verwaltungsgerichtsbarkeit (1210)
Gerichte der EU (6)
Ordentliche Gerichtsbarkeit (1013)
Arbeitsgerichtsbarkeit (137)
Finanzgerichtsbarkeit (87)

Datum
2022 (1459)
2021 (2495)
2020 (2120)
2019 (2531)
2018 (2333)
2017 (2639)
2016 (2936)
2015 (4224)
2014 (2921)
2013 (1392)
mehr...
BVerfG, Beschluss vom 20.11.1992 - 1 BvR 395/92
Verfassungsmäßigkeit des im Sozialhilferecht geltenden Individualisierungsgrundsatzes
1. Die fachgerichtliche Auslegung von § 88 Abs. 2 Nr. 7 BSHG, wonach bei der Bewertung eines "kleinen Hausgrundstücks" nicht allein auf den Verkehrswert abgestellt wird, ist von Verfassungs wegen nicht zu beanstanden.
2. Sie würde nur dann gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßen, wenn bei demselben Grundstück der Miteigentümer gegenüber dem Alleineigentümer ungleich behandelt werden würde, nicht aber wenn das Grundstück auch dann nicht zum Schonvermögen zählte, wenn es im Alleineigentum des Hilfeempfängers stünde.
3. Ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 GG ist ebenso wenig zu erkennen, da die Rechtsfolgen jeden treffen, der über nicht geschütztes Grundvermögen verfügt, mithin diese Bestimmungen nicht ehebenachteiligend, sondern "eheneutral" sind.
Normenkette:
BSHG § 88 Abs. 2 Nr. 7 § 89 § 90 § 91
,
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1
Vorinstanzen: VG Köln 31.01.1986 18 K 1289/85 , OVG Nordrhein-Westfalen 27.07.1987 8 A 1189/86 , BVerwG 05.02.1991 5 C 20.88 BVerwGE 89, 241

Entscheidungstext anzeigen: