BVerwG, Urteil vom 14.01.1986 - 5 C 20.83
Wiedergabe ausnahmsweise nur im Leitsatz:
»Für Empfänger einer lebenslänglichen Versorgung nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen, die selbständig erwerbstätig
sind, ist bei der Einkommensanrechnung nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz zur Abgeltung der Abzüge nach §
21 Abs.
1 Nr.
2
BAföG [1976] von dem Gesamtbetrag der Einkünfte der in §
21 Abs.
2 S. 1 Nr.
3
BAföG [1976] bestimmte Betrag abzusetzen.«
Fundstellen: BVerwGE 72, 332
, DRsp V(545)95d, DÖV 1986, 606
, FamRZ 1986, 617
Normenkette: BAföG §
21 Abs.1 Nr.2, Abs.2 S.1 Nr.3