BVerwG, Urteil vom 02.02.1989 - 5 C 2.86
»Bei der Ausbildung zum Krankenpfleger nach dem Krankenpflegegesetz Fassung 1965 handelt es sich um eine im Sinne des §
7 Abs.
1
BAföG förderungsfähige Ausbildung, die förderungsrechtlich als Ausbildung an einer Berufsfachschule zu werten ist (Bestätigung
und Vertiefung von BVerwGE 72, 257 hier: V (545) 95 a-b]). Das gleiche gilt für die Ausbildung zum Krankenpflegehelfer.«
Fundstellen: BVerwGE 81, 242
, DRsp V(545)109c, DÖV 1989, 817