BVerwG, Urteil vom 18.07.1989 - 5 C 28.85
»Bescheide über die Bewilligung von Ausbildungsförderung enthalten dann eine für den ganzen Ausbildungsabschnitt geltende
Förderungsentscheidung dem Grunde nach i. S. des §
50 Abs.
1 Satz 3
BAföG, wenn der durch den Förderungsantrag nach §
46 Abs.
1
BAföG zur Entscheidung gestellte Sachverhalt eine Bewilligung von Ausbildungsförderung nur auf der Grundlage einer inzidenten Feststellung
eines der in den Nummern 1 bis 3 des §
50 Abs.
1 Satz 3
BAföG genannten Anspruchsgründe zuläßt.«
Fundstellen: BVerwGE 82, 235, DRsp V(545)112a, FamRZ 1990, 564, NVwZ-RR 1990, 33