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BVerwG, Urteil vom 02.12.2009 - 5 C 31.08
Anspruch eines Auszubildenden auf erhöhte Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wegen Unterbringung in einem Internat für lernbehinderte schwerhörige Schüler; Internatskosten als unmittelbar im Zusammenhang mit einer Ausbildung stehend und als notwendig zur Erreichung des Ausbildungsziels; Internatsunterbringung eines Auszubildenden mit einem Grad der Behinderung von 100 als über die Deckung des Unterkunftsbedarfs hinausgehend; Notwendigkeit eines Internatsbesuchs durch einen Jugendlichen mit einem Grad der Behinderung von 100 bei nicht möglicher täglicher Erreichbarkeit einer geeigneten Ausbildungsstätte vom Wohnort der Eltern aus
Normenkette:
BAföG § 14a S. 1 Nr. 1
Vorinstanzen: VGH Bayern 13.05.2008 12 B 06.3207
Tenor
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 13. Mai 2008 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Revisionsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben.

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