BVerwG, Urteil vom 22.05.1975 - V C 34.73
»Durch die im
Bundesausbildungsförderungsgesetz bestimmte Regelung des Rangverhältnisses zwischen Ausbildungshilfe nach dem Lastenausgleichsgesetz und Ausbildungsförderung
nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz sind dem entgegenstehende Verwaltungsvorschriften des Präsidenten des Bundesausgleichsamts gegenstandslos geworden.«
Fundstellen: BVerwGE 48, 223
Normenkette: ,
DB-Ausbildungshilfe Nr. 2 Abs. 3
,
LAG § 302
,
Weisung über die Ausbildungshilfe § 4 Abs. 5
Vorinstanzen: VG Berlin