LG Braunschweig, Urteil vom 15.01.1998 - 4 S 43/97
Ist der Anspruch von Eltern auf Zahlung von Unterhalt gemäß § 91
BSHG auf den Träger der Sozialhilfe übergegangen, so ist dieser verpflichtet, dem auf Zahlung in Anspruch genommenen Kind Auskunft
über die Einkommensverhältnisse seiner Geschwister zu erteilen. Diese Auskunftspflicht folgt jedoch nicht aus §
1605
BGB sondern aus §
242
BGB.
Fundstellen: NJWE-FER 1999, 293