LG Offenburg, Urteil vom 25.10.1994 - 2 O 512/93
Erteilt ein Mitarbeiter des Sozialamts eine falsche Auskunft über einen Anspruch auf Pflegegeld, kann hieraus kein Schadensersatzanspruch
wegen entgangenen Pflegegeldes hergeleitet werden, wenn die unterhaltspflichtigen Eltern den pflegebedingten Mehrbedarf decken.
Fundstellen: FamRZ 1996, 1407
, FamRZ 1997, 553
Normenkette: ,
BSHG § 69 Abs. 1, § 91 Abs. 3
,