LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.1999 - 11 RJ 2267/98
Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit
Ein Anspruch auf Rente wegen Berufsunfähigkeit scheidet aus, wenn der Versicherte seines beruflichen Werdegangs (nicht abgeschlossene
Berufsausbildung, Tätigkeiten als Hilfs- bzw. allenfalls angelernter Arbeiter im unteren Bereich) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt
breit verweisbar war. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 27.04.1998 S 2 J 2280/95