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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.12.2009 - 12 AS 1702/09
Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende; Leistungsausschluss für Auszubildende; Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung
Leistungen für Erstausstattungen der Wohnung sind vom Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II umfasst, denn der entsprechende Bedarf ist ausbildungsbezogen. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
SGB II § 7 Abs. 5 S. 1
,
SGB II § 23 Abs. 3 Nr. 1
Vorinstanzen: SG Freiburg 12.02.2009 S 3 AS 477/08
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Freiburg vom 12. Februar 2009 abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.
Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind in beiden Rechtszügen nicht zu erstatten.
Die Revision wird zugelassen.

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