LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.2006 - 12 AS 4271/06
Verfassungsmäßigkeit der Höhe der Regelleistungen beim Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Mehrbedarf für kostenaufwändige Ernährung
bei Diabetes mellitus, Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmittel und Praxisgebühr als Bestandteil der Regelleistung, Kosten
für Warmwasseraufbereitung
1. Die Höhe der Regelleistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach § 20 SGB II sowie das Verfahren der Regelsatzbemessung
sind nicht verfassungswidrig.
2. Ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 5 SGB II wegen kostenaufwändiger Ernährung ist bei Diabetes mellitus grundsätzlich nicht
zu gewähren.
3. Bestandteil der Regelleistung sind auch die Zuzahlungen zu Arznei- und Verbandmittel sowie die Praxisgebühr.
4. Bei den Leistungen für Heizung gemäß § 22 Abs. 1 SGB II sind Kosten der Warmwasserbereitung in Abzug zu bringen, da sie
bereits in der Regelleistung enthalten sind. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
RSV § 2
,
SGB XII § 28 Abs. 1 S. 2
,
SGB II § 20 Abs. 1 § 20 Abs. 2 § 20 Abs. 3 § 21 Abs. 5 § 22 Abs. 1 S. 1 § 23 Abs. 1 S. 1 § 23 Abs. 1 S. 3
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 29.06.2006 S 14 AS 1115/05