LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2000 - 2 RJ 1954/99
Rentenauskünfte als Verwaltungsakt
Rentenauskünfte stellen grundsätzlich keinen anfechtbaren Verwaltungsakt iS des § 31 SGB X dar, da es an einem auf die Einleitung einer bestimmten Rechtsfolge gerichteten Regelungswillens fehlt. Mit einer Feststellungsklage
gemäß §
55 Abs
1 Nr
1 SGG kann nicht die Verurteilung des Versicherungsträgers zur Feststellung einer bestimmten Höhe einer erst später zu zahlenden
Sozialleistung verfolgt werden. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 31
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Vorinstanzen: SG Karlsruhe 14.04.1999 S 15 RJ 1657/98