LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.12.2006 - 7 AS 2429/06
Anspruch auf Arbeitslosengeld II, Einkommensanrechnung, Aufwendungen für eine nicht selbst genutzte Eigentumswohnung
Bei Aufwendungen für eine nicht selbst genutzte Eigentumswohnung ist eine Analogie zu Altersvorsorgeaufwendungen i.S.v. §
11 Abs. 2 Nr. 3a SGB II oder ein Rückgriff auf die Vorschriften über geschütztes Altersvorsorgevermögen i.S.v. § 12 Abs. 2
Nrn. 2 und 3 SGB II ausgeschlossen, so dass sie nicht einkommensmindernd berücksichtigt werden können. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: SGB II § 11 § 12 Abs. 2 § 12 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Freiburg 18.04.2006 S 7 AS 4157/05