LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.2000 - 10 U 2189/98
Rückerstattungsanspruch im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren
Wenn der vorleistende Versicherungsträger zu Unrecht Leistungen an einen Versicherten gewährt hat, ihm die Leistungen aber
schon von dem Versicherungsträger erstattet worden sind, der die Rückerstattung begehrt, so besteht ein Rückerstattungsanspruch.
[Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
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SGB X § 102 § 112
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Vorinstanzen: SG Mannheim 19.06.1998 S 1 U 1071/97