LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2001 - 10 U 25/01
Unfallversicherungsschutz bei einer Fahrgemeinschaft
Will eine Mutter ihren Sohn nach einem Wochenende bei ihrem geschiedenen Mann mit dem Pkw abholen, um ihn vor ihrem Arbeitsantritt
zur Schule zu bringen, so steht sie bei einem Unfall auf der Fahrt zur Wohnung gem. § 550 Abs 2 Nr 2
RVO unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 06.09.2000 S 2 U 185/00