LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 14.11.1996 - 10 U 2640/95
Arbeitsunfall bei gemischter Tätigkeit
Beim Reinigen der Dachrinne eines Privathauses nach der auf dem angrenzenden landwirtschaftlichen Grundstück durchgeführten
Baumfällaktion besteht kein Unfallversicherungsschutz. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RVO § 539 Abs. 1 Nr. 5 § 548 Abs. 1 S. 1 § 776