LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.10.2001 - 10 U 2815/99
Unfallversicherungsschutz eines Kindes bei Tätigkeit im landwirtschaftlichen Betrieb des Großvaters
Ein achtjähriges Kind steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn es seinen Großvater besucht
und sich bei diesem mit landwirtschaftlichen Arbeiten wie Heu holen und Mist aufladen betätigt. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Normenkette: RVO § 539 Abs. 1 Nr. 1 § 539 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Heilbronn 12.05.1999 S 6 U 2347/97