LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.12.1999 - 11 V 4578/98
Höhe der Pflegezulage für Blinde bei schädigungsunabhängigen Nachschäden
Die bei einem Blinden zu einer gemäß § 35 Abs 1 S 5 BVG mindestens gewährten Pflegezulage nach Stufe 3 hinzutretenden schädigungsunabhängigen Nachschäden führen auch bei unveränderten
Schädigungsfolgen zur Bejahung einer höheren Pflegezulage. Voraussetzung ist, daß der Zustand der erhöhten Hilflosigkeit von
den Schädigungsfolgen im Sinne der im sozialen Entschädigungsrecht herrschenden Kausalitätstheorie zumindest mitverursacht
wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BVG § 35 Abs. 1 S. 5
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 10.11.1998 S 6 V 418/95