LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11.11.1996 - 11 Vi 1348/96
Impfschaden bei BNS-Epilepsie
Tritt bei einem Säugling fünf Tage nach einer Mehrfachimpfung gegen Polio, Diphtherie und Tetanus erstmals BNS-Epilepsie auf,
so ist sie nicht mit Wahrscheinlichkeit auf die Impfung zurückzuführen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: BSeuchG § 51 Abs. 1 S. 1 § 52 Abs. 2 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Ulm 06.02.1996 S 9 Vi 962/92