LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 13.11.2003 - 12 AL 2533/03
Erweiterung des Bemessungszeitraums beim Anspruch auf Arbeitslosengeld
Die Erweiterung des Bemessungszeitraumes nach der Härteregelung des §
131 Abs.
1 SGB III scheidet aus, wenn der Arbeitslose in den zwei Jahren vor der Entstehung des Arbeitslosengeldanspruchs nicht überwiegend
ein höheres Entgelt erzielt hat. Als Bemessungsentgelt nach §
135 Nr. 4
SGB III ist das Entgelt maßgeblich, das der Bemessung des Krankengeldes zugrunde gelegt worden ist, wenn im Regelbemessungszeitraum
nach §
130 Abs.
1 SGB III ausschließlich Krankengeld bezogen wurde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 27.05.2003 S 7 AL 6306/00