LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2001 - 13 AL 2307/01
Wirksamkeit des Prozessvergleichs im sozialgerichtlichen Verfahren
Die Frage, ob ein Prozessvergleich den im Klageverfahren verfolgten prozessualen Anspruch vollständig erledigt hat und die
Rechtshängigkeit der Klage entfallen ist, ist als Prozessvoraussetzung in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen
und unterliegt nicht der Disposition der Beteiligten im Wege einer Rechtsmittelbeschränkung. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 20.04.2001 S 3 AL 3035/99