LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.11.1999 - 13 AL 2721/98
Arbeitnehmereigenschaft eines türkischen Staatsangehörigen
Ist ein türkischer Staatsangehöriger als freiberuflicher Mitarbeiter mit der Durchführung von Beratungs-, Planungs-, Systementwicklungs-
und Programmieraufträgen und der Erstellung der jeweils zugehörigen Dokumentation betraut und nicht dem Direktionsrecht seines
Arbeitgebers unterworfen, so erfüllt er nicht die Arbeitnehmereigenschaft iS des Art 6 Abs 1 EWGAssRBes 1/80 und gehört somit
während dieser Zeit nicht dem regulären Arbeitsmarkt an. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 19 Abs. 1 S. 1 § 19 Abs. 6
,
EWGAssRBes 1/80 Art. 6 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 15.06.1998 S 16 AL 3820/97