LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 20.11.2001 - 13 AL 3058/01
Anhörung bei der Erstattungspflicht des Arbeitgebers beim Anspruch auf Arbeitslosengeld, Berechnung der nach § 128 Abs 4 AFG zu erstattenden Krankenversicherungsbeiträge
1. Die für die Heranziehung des Arbeitgebers zur Erstattung des Arbeitslosengeldes nach § 24 Abs 1 SGB X bestehende Anhörungspflicht bezieht sich nicht auf den Arbeitslosen. Die Befragung des Arbeitslosen im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes
nach § 20 SGB X dient vielmehr der Vorbereitung der Entscheidung über die Erstattung.
2. Bei der Berechnung der nach § 128 Abs 4 AFG zu erstattenden Krankenversicherungsbeiträge ist das wöchentliche Bemessungsentgelt durch sieben zu teilen, wenn das Arbeitslosengeld
nach der maßgeblichen Bestimmung des §
139 SGB III für sieben Wochentage gezahlt wurde. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 128 Abs. 1 S. 2 § 128 Abs. 4 § 128 Abs. 8
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SGB X § 12 Abs. 1 Nr. 2 § 20 § 24 Abs. 1 § 42 S. 1
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Vorinstanzen: SG Stuttgart 25.04.2001 S 17 AL 551/00