LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2002 - 13 AL 3212/01
Wirksamkeit der Vereinbarungen des vorläufigen Insolvenzverwalter
Der vorläufige Insolvenzverwalter handelt als vollmachtloser Vertreter, wenn er mit dem Arbeitnehmer im und für den Insolvenzgeldzeitraum
eine Erhöhung der Arbeitnehmervergütung vereinbart hat und das Insolvenzgericht lediglich einen allgemeinen Zustimmungsvorbehalt
iS des §
21 Abs
2 Nr
2 Alt 2
InsO ohne Übertragung von Arbeitgeberfunktionen angeordnet hatte. Die Vereinbarung ist bis zur Genehmigung des Arbeitgebers oder
Insolvenzverwalters schwebend unwirksam. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 28.06.2001 S 7 AL 2882/00