LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.2003 - 13 AL 688/03
Verwertung einer kapitalbildenden Lebensversicherung beim Anspruch auf Arbeitslosenhilfe
Bei der Vermögensverwertung im Rahmen der Bedürftigkeitsprüfung für den Anspruch auf Arbeitslosenhilfe kann einer Kapitallebensversicherung
auch durch Beleihung mit einem vom Versicherer gewährten verzinslichen Darlehens erfolgen, dessen Rückerstattung mit der Ablaufleistung
der Kapitallebensversicherung verrechnet wird. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
,
AlhiV (2002) § 1 Abs. 1 § 1 Abs. 2 S. 1 § 1 Abs. 3 Nr. 3 § 1 Abs. 3 Nr. 6
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 15.01.2003 S 14 AL 2630/02