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LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.1997 - 13 Ar 373/97
Selbständige Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Wenn eine nicht selbständige Beschäftigung weder aufgrund mindestens hälftiger Kapitalbeteiligung noch aufgrund einer Sperrminorität ausgeschlossen ist, so kommt es darauf an, ob der Geschäftsführer nach der Gestaltung seiner vertraglichen Beziehungen zur GmbH und der tatsächlichen Durchführung des Vertrages im wesentlichen weisungsfrei ist, da die gesellschaftlich vermittelte Abhängigkeit auch durch den tatsächlich eingeräumten Einfluß aufgehoben werden kann. Die rechtliche Unterworfenheit, daß der Gesellschafter-Geschäftsführer bei bestimmten Rechtsgeschäften von der regelmäßig in der Gesellschafterversammlung einzuholenden Zustimmung der anderen Mitgesellschafter abhängig war, begründet allein keine Abhängigkeit im arbeitsrechtlichen Sinne. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette:
AFG § 168 Abs. 1 S. 1
,
SGB IV § 7 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 12.11.1996 S 12 Ar 4256/95