LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.1997 - 13 Ar 373/97
Selbständige Tätigkeit eines Gesellschafter-Geschäftsführers
Wenn eine nicht selbständige Beschäftigung weder aufgrund mindestens hälftiger Kapitalbeteiligung noch aufgrund einer Sperrminorität
ausgeschlossen ist, so kommt es darauf an, ob der Geschäftsführer nach der Gestaltung seiner vertraglichen Beziehungen zur
GmbH und der tatsächlichen Durchführung des Vertrages im wesentlichen weisungsfrei ist, da die gesellschaftlich vermittelte
Abhängigkeit auch durch den tatsächlich eingeräumten Einfluß aufgehoben werden kann. Die rechtliche Unterworfenheit, daß der
Gesellschafter-Geschäftsführer bei bestimmten Rechtsgeschäften von der regelmäßig in der Gesellschafterversammlung einzuholenden
Zustimmung der anderen Mitgesellschafter abhängig war, begründet allein keine Abhängigkeit im arbeitsrechtlichen Sinne. [Nicht
amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 168 Abs. 1 S. 1
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 12.11.1996 S 12 Ar 4256/95