LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.11.1997 - 1 Kg 2346/96
Anspruch auf Kindergeld für Staatenlose
1. Für Ansprüche aus Art 24 Abs 1 Buchst b DBuchst ii StaatenlÜbk kann keine weitergehende Gewährleistung; begründet werden,
als sie das inländische Recht Ausländern einräumt.
2. Für Sachverhalte die keinerlei Berührungspunkte mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht
abstellt, gelten die gemeinschaftlichen Regelungen, insbesondere die Einbeziehung der Staatenlosen nach Art 3 Buchst e, Art 2 Abs 1 EWGV 1408/71, nicht. Wenn ein Arbeitnehmer niemals das Recht der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Gemeinschaft ausgeübt
hat, so sind solche Berührungspunkte im Sinne der EWGV 1408/71 zu verneinen.
3. § 1 Abs 3
BKGG ist auch unter dem Gesichtspunkt, daß eine Besitzstandsregelung für Fälle fehlt, in denen laufende Ansprüche entzogen werden,
nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
EWGV 1408/71 Art. 1 Buchst e Art. 2 Abs. 1 Art. 3 Abs. 1
,
,
StaatenlÜbk Art. 24 Abs. 1 Buchst b DBuchst ii
Vorinstanzen: SG Heilbronn 26.06.1996 S 5 Kg 2036/94