LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 25.11.2002 - 1 U 4765/00
Unfallversicherungsschutz für Handwerker bei eigenwirtschaftlicher Tätigkeit
Bei Arbeiten an der Terrasse seines eigenen Ferienhauses steht ein selbstständiger, in der gesetzlichen Unfallversicherung
freiwillig versicherter Schreinermeister nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. [Amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 30.10.2000 S 15 U 1254/97