LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 26.11.1997 - 2 U 1202/96
Unfallversicherungsschutz bei Betriebsfeier mit Alkoholisierung
Wenn ein alkoholbedingter Leistungsabfall die rechtlich allein wesentliche Ursache des Unfallereignisses war, so ist der Versicherungsschutz
während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung bzw auf den damit zusammenhängenden Wegen ausgeschlossen. In der Regel
ist übermäßiger Alkoholgenuß nicht von unternehmensbedingten Umständen gedeckt. Das gilt selbst dann, wenn bei einer Gemeinschaftsveranstaltung
übermäßiger Alkoholkonsum üblich und der Stimmung eventuell sogar förderlich ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]