LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 15.01.1997 - 2 U 1995/95
Verfassungsmäßigkeit der Erhöhung der Verletztenrente bis zum Betrag des Übergangsgeldes
Die Neuregelung des § 587
RVO idF vom 22.12.1981 ist nicht verfassungswidrig. Sie verstößt nicht gegen die Eigentumsgarantie des Art.
14 GG. Gegenüber dem Wohl der Allgemeinheit muß auch der Vertrauensschutz des einzelnen Versicherten zurücktreten. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Reutlingen 21.06.1995 S 1 U 796/94