LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 08.12.2004 - 2 U 535/03
Unfallversicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei gemischter Tätigkeit
Es besteht kein Unfallversicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein im landwirtschaftlichen Unternehmen
der Ehefrau mitarbeitender Ehegatte sich auf das Gartengrundstück begeben hatte, um dort Obstsäcke für die am folgenden Wochenende
geplante Apfelernte zu lagern, ein für die Apfelernte erforderliches Arbeitsgerät zu reparieren und die unterwegs gekauften
Würste als Mittagessen auf dem Grundstück zu grillen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 16.12.2002 S 9 U 3032/01