LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.1999 - 3 AL 4161/97
Erziehungsgeld als Lohnersatzleistung
Wenn während des Bezugs von Erziehungsgeld ein zuvor erzielter Arbeitslohn tatsächlich ausfällt, so ist es als lohnsteuerfreie
Lohnersatzleistung iS von § 113 Abs 2 S 3 AFG anzusehen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 113 Abs. 2 S. 2 § 113 Abs. 2 S. 3
,
BErzGG § 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 07.08.1997 S 14 AL 55/97