LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 31.10.2001 - 3 AL 4814/99
Ermittlung des Gegenstandswerts eines Grundlagenbescheides
Im Falle einer isolierten Anfechtung die Zugrundelegung eines Gegenstandswertes in Höhe der Hälfte der nach Lage des Falles
maximalen Erstattungsforderungen sachgerecht, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Einlegung des Widerspruchs gegen einen Grundlagenbescheid
nach § 128 AFG seit dem Beginn der für die Erstattungspflicht relevanten Leistungsgewährung bereits ein wesentlicher Zeitraum verstrichen
ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 128
,
BRAGebO § 116 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 § 8 Abs. 2 S. 2 Halbs 2
,
GKG § 13 Abs. 1 S. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 22.10.1999 S 6 AL 3598/98