LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.11.1996 - 3 Ar 2263/93
Anspruch auf Arbeitslosengeld, Verfügbarkeit bei der Anfertigung des Meisterstücks
Im Wege der lückenfüllenden Auslegung ist die Regelung des § 103 Abs. 4 AFG auf den Antragsteller zu erstrecken, wenn die Anfertigung des Meisterstücks nicht mit Unterhaltsgeld gefördert werden kann,
weil die Zeit zwischen dem Ende des Unterrichts und der Ablegung der Prüfung mehr als drei Wochen beträgt. [Nicht amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: AFG § 103 Abs. 1 § 103 Abs. 4 § 34 Abs. 3
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 28.10.1993 S 11 Ar 1564/93