LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.1997 - 4 Kr 1081/97
Künstlersozialabgabepflicht eines Alleingesellschafter einer GmbH
Wählt jemand einerseits aus freien wirtschaftlichen Überlegungen für seine Teilnahme am Markt eine bestimmte Rechtsform, wie
z. B. die einer juristischen Person, so kann er andererseits nicht so behandelt werden, als sei er weiterhin nur natürliche
Person, um damit der Zahlungspflicht der Künstlersozialabgabe zu entgehen (hier zur Abgabepflicht eines Alleingesellschafters
einer GmbH zur Künstlersozialabgabe). [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: KSVG § 25 Abs. 1 § 25 Abs. 2
Vorinstanzen: SG Konstanz 13.12.1996 S 2 Kr 1549/95