LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.1997 - 4 Kr 1669/97
Kostenerstattung der Krankenversicherung für Auslandsbehandlung, Manualtherapie nach Dr Kozijavkin
Voraussetzung für Kostenerstattungen für Auslandsbehandlungen ist eine Erkrankung des Versicherter im Inland, das Verlassen
des Geltungsbereichs des SGB zur Behandlung und eine dortige medizinisch notwendige Behandlung, die dem anerkannten Stand
der medizinischen Erkenntnisse entsprechen muß. Die Manualtherapie nach Dr Kozijavkin ist in ihrer Wirksamkeit nicht wissenschaftlich
gesichert. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Stuttgart 27.02.1997 S 8 Kr 2661/95