LSG Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.1996 - 4 Kr 2294/96
Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Kostenübernahme für einen Mono-Sitzlift
Die Ablehnung der Kostenübernahme eines Mono-Sitzlifts für einen Behinderten durch die Krankenkasse ist nicht verfassungswidrig.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 01.07.1996 S 5 Kr 1759/95