LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.1999 - 4 KR 3107/99
Keine Kostenübernahme der Krankenversicherung für einen Lichtwecker
Es wird keine Maßnahme der medizinischen Rehabilitation begehrt, soweit ein Versicherter im Hinblick auf seinen konkreten
Arbeitsplatz seine Tätigkeit zu einer ganz bestimmten Zeit aufzunehmen hat und er lediglich unter Zuhilfenahme eines Lichtweckers
in der Lage ist, seine Arbeitskraft pünktlich an seinem Arbeitsplatz einzusetzen. Es handelt sich vielmehr eine berufliche
Eingliederungsmaßnahme, die nicht mehr vom Aufgabenbereich der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen der Hilfsmittelversorgung
erfaßt wird. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Freiburg 19.11.1998 S 11 Kr 2419/97