LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 09.11.2001 - 4 KR 3547/00
Beitragsbemessung in der freiwilligen Krankenversicherung
Im Hinblick auf die beitragspflichtigen Einnahmen eines freiwillig Krankenversicherten liegt in der Heranziehung der Einkünfte
aus einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis keine unzulässige Doppelbelastung. Der Pauschalbeitrag gemäß §
249b SGB V wird allein vom Arbeitgeber getragen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Mannheim 09.08.2000 S 8 KR 2705/99