LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 03.12.1999 - 4 KR 677/98
Krankengeldanspruch für Rehabilitanden
Nehmen Behinderte zur beruflichen Rehabilitation an einer von der Bundesanstalt für Arbeit geförderten Maßnahme im Eingangs-
und Arbeitstrainingsbereich einer anerkannten Werkstatt für Behinderte teil, so sind sie nur nach §
5 Abs
1 Nr
6 SGB V versichert. §
44 Abs
1 S 2
SGB V schließt einen Anspruch auf Krankengeld selbst dann aus, wenn man sie als nach Nr 7 der Vorschrift versichert ansieht. [Amtlich
veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: RehaAnglG § 1 Abs. 1 § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 4
,
,
,
SGB X § 104 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Stuttgart 30.10.1997 S 8 KR 4804/95