LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2000 - 5 AL 1624/00
Verweigerung der Annahme der Urteilszustellung
Ein Kläger verwirkt aufgrund unzulässiger Rechtsausübung das Recht auf Anfechtung des sozialgerichtlichen Urteils, wenn er
die Annahme eines Einschreibebriefes verweigert und damit die Urteilszustellung und den Lauf der Berufungsfrist vereitelt,
mit dem die schriftlichen Urteilsgründe an die angegebene Wohnanschrift zugestellt werden sollten. [Nicht amtlich veröffentlichte
Entscheidung]
Vorinstanzen: SG Heilbronn 18.11.1998 S 7 AL 733/98