LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.12.2000 - 5 AL 4372/00
Grobe Fahrlässigkeit bei der Rücknahme eines Verwaltungsaktes wegen Verständigungsschwierigkeiten
Es ist ein subjektiver Sorgfaltsmaßstab anzulegen, wenn geprüft wird,ob grobe Fahrlässigkeit iS von § 45 Abs 2 S 3 Nr 2 SGB X vorliegt. Einem Ausländer kann ein Sorgfaltsverstoß anzulasten sein, wenn er in Kenntnis seiner Verständigungsprobleme nicht
das erforderliche unternimmt, um das Verständigungsproblem auszuräumen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 45 Abs. 2 S. 3 Nr. 2
Vorinstanzen: SG Reutlingen 29.06.2000 S 9 AL 1356/98