LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.1997 - 5 Ka 1277/97
Gröblicher Pflichtverstoß des Arztes im Vertragsarztrecht, berufliche Bewährungszeit
1. Wenn der Arzt von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung die Zahlung einer zusätzlichen Vergütung im Wege der
Privatliquidation verlangt, so ist regelmäßig eine Pflichtverletzung gegeben, die zu einer Ungeeignetheit des Arztes zur Teilnahme
an der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §
95 Abs
6 SGB V führt.
2. Bei einem erneuten Antrag auf Zulassung ist kann die Dauer einer Bewährungszeit nicht generell festgelegt werden. Sie ist
abhängig von den besonderen Umständen des Einzelfalls. Eine Bewährungszeit von fünf Jahren sollte nur in besonders gravierenden
Fällen überschritten werden.
3. Ein unwiderruflicher Verzicht auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung bezieht sich ausschließlich auf den Vertragsarztsitz
bzw. Zulassungsbereich für die damalige vertragsärztliche Tätigkeit, da er nur die Rechtsposition umfaßt, die der Vertragsarzt
innehalte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: Ärzte-ZV § 19 Abs. 1 S. 2 § 28 Abs. 1
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 12.03.1997 S 5 Ka 4069/95