LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 06.11.1996 - 5 Ka 1476/95
Honorarkürzung nach Wirtschaftlichkeitsprüfung
Eine Kürzung des Honorars wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise kann auch dann erfolgen, wenn dem Arzt zuvor kein Hinweis
erteilt worden ist oder eine gezielte Beratung nicht vorausgegangen ist. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: E-GO Nr. 825, Nr. 851
,
Vorinstanzen: SG Stuttgart 01.09.1993 S 15 Ka 1667/93