LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.10.1999 - 5 KA 2574/99
Begriff der Offenkundigkeit bei der Nichtigkeit von Verwaltungsakten, Verfassungsmäßigkeit der Altergrenze bei der Beendigung
der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit
1. Wenn jeder Verständige und Urteilsfähige den Fehler erkennen kann, es also keiner besonderen Sachkenntnis oder Heranziehung
irgendwelcher Aufklärungsmittel bedarf, so liegt Offenkundigkeit iS des § 40 SGB X vor.
2. Die Vorschriften über die Beendigung der Zulassung zur vertragsärztlichen Tätigkeit bei Erreichung der Altersgrenze von
68 Jahren sind nicht verfassungswidrig. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: ,
GSG Art. 33 § 1
,
,
SGB X § 40 Abs. 1
Vorinstanzen: SG Karlsruhe 21.05.1999 S 1 KA 5208/98