LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2003 - 5 KA 4387/02
Ermessensausübung durch die Kassenärztliche Vereinigung
Es steht im Ermessen einer Kassenärztlichen Vereinigung, ob auch die zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen
der am Delegationsverfahren teilnehmenden Psychotherapeuten, die Honorarbescheide bestandkräftig werden ließen, rückwirkend
mit einem Punktwert von zehn Pfennig zu vergüten sind. Dabei ist es bei der Ermessensausübung nicht ausreichend, wenn sich
eine Kassenärztliche Vereinigung pauschal auf einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand und unzumutbare finanzielle Auswirkungen
bei den anderen Vertragsärzten beruft. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 44 Abs. 2 § 44 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Reutlingen 17.07.2002 S 1 KA 3143/00