LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 12.11.2003 - 5 KA 4408/02
Ermessensausübung durch die Kassenärztliche Vereinigung
Es steht im Ermessen einer Kassenärztlichen Vereinigung, ob auch die zeitabhängigen und genehmigungsbedürftigen Leistungen
der Delegationspsychologen, die Honorarbescheide bestandkräftig werden ließen, rückwirkend mit einem Punktwert von zehn Pfennig
zu vergüten sind. Dabei ist es bei der Ermessensausübung nicht ausreichend, wenn sich eine Kassenärztliche Vereinigung pauschal
auf einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand und unzumutbare finanzielle Auswirkungen bei den anderen Vertragsärzten beruft.
[Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: SGB X § 44 Abs. 2 § 44 Abs. 4
Vorinstanzen: SG Reutlingen 17.07.2002 S 1 KA 3223/00