LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.1999 - 5 KA 440/99
Annahme eines Praxisschwerpunktes in der Vertragsärztlichen Versorgung
Zur Annahme eines Praxisschwerpunktes darf die Arztpraxis nicht nur Patienten mit den in Nr 4 der Vereinbarung zur Einführung
von Praxisbudgets genannten Erkrankungen aufweisen, sie müssen auch in besonderem Umfang behandelt werden und die die Versorgung
derartiger Krankheitsfälle muß in besonderem Umfang Leistungen des Budgets, dessen Erweiterung begehrt wird, erforderlich
machen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]
Normenkette: EBM-Ä Kap A Teil B Abschn I Nr. 4.3
,
Vorinstanzen: SG Reutlingen 11.11.1998 S 1 KA 904/98